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Vereinigung Liberaler
Kommunalpolitiker |
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Wahlrecht zur Hamburgischen Bürgerschaft (Beschluss der XXIII. VLK-Delegiertenversammlung am 14. und 15. September 2007 in Bremerhaven )
Die Bundesdelegiertenversammlung der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker kritisiert scharf die Entscheidung der Hamburger CDU, beim neuen Wahlrecht für die Landesliste zur Bürgerschaft (Landesparlament) und für die sieben Bezirkslisten zu den Bezirksversammlungen (Kommunalparlamente) auf das Kumulieren und Panaschieren zu verzichten. Dies konterkariert erheblich die vom Volk 2004 in einem Volksgesetz durchgesetzte Entscheidung.
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