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Vereinigung Liberaler
Kommunalpolitiker |
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Gemeindefinanzen sichern – Gewerbesteuer ersetzen (Beschluss der XVIII. Bundesdelegiertenversammlung der V.L.K. am 28. und 29. September 2001 in Berlin)
1. Die Gewerbesteuer wird im Rahmen einer umfassenden Finanzreform zwischen Bund, Ländern und Gemeinden mit dem Ziel, die kommunale Finanzautonomie zu stärken, abgeschafft. 2. Die Gemeinden erhalten als finanziellen Ausgleich einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer (bisher 2,5 Prozent) sowie ein eigenes Hebesatzrecht auf ihren Anteil an der Einkommensteuer. Ziel ist eine eigene Gemeindeeinkommensteuer. 3. Im Rahmen einer echten Steuerreform werden die Steuertarife soweit abgesenkt, dass einschließlich des gemeindlichen Besteuerungsrechts eine Spitzenbelastung von höchstens 35% erreicht wird. Eine Unterscheidung zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Einkünften entfällt. 4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diese Eckpunkte in ein Konzept einzuarbeiten, das Grundlage für ein Gesetzgebungsverfahren wird. Die Gemeinden sind dabei zu beteiligen.
Erläuterung Die FDP fordert die Abschaffung der Gewerbesteuer, denn sie ist eine im internationalen Vergleich nahezu unbekannte Sonderbelastung für die Unternehmen in Deutschland. Die Gewerbesteuer wirkt wettbewerbsverzerrend, da sie nur Exporte, nicht aber auch Importe belastet. Ein erster Schritt ist mit der Beseitigung der Gewerbekapitalsteuer gelungen. Die Gewerbesteuer wurde ursprünglich mit der Begründung eingeführt, sie fördere die Ansiedlung von Unternehmen. Diese Behauptung ist allerdings mittlerweile ebenso überholt wie die Überlegung, die Gewerbesteuer sei für die Kommunen der maßgebliche Anreiz zur Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten. Dennoch stellt die Gewerbesteuer zur Zeit die eigene Haupteinnahmequelle der Gemeinden dar. Sie betrug im Jahre 2000 rund 52,9 Mrd. DM. Da die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer die Erträge der Unternehmen sind, ist sie stark konjunkturabhängig. Gerade in letzter Zeit beklagen viele Kommunen infolge der sich abschwächenden Konjunktur erhebliche Gewerbesteuerausfälle. Die fehlende Planbarkeit und Verlässlichkeit des gemeindlichen Finanzstandbeins "Gewerbesteuer" untergräbt also letztendlich die kommunale Selbstverwaltung. Zwar steht das Aufkommen aus der Gewerbesteuer den Kommunen zu, durch die Gewerbesteuerumlage wird aber auch diese Steuer quasi zu einer Gemeinschaftssteuer mit dem Ergebnis, dass den Gemeinden kein eigener Handlungsspielraum mehr bleibt. Die Gewerbesteuer ist ein Fremdkörper in unserem Steuersystem. Sie ist als Betriebsausgabe bei der Gewinnermittlung abzuziehen und mindert so nicht nur ihre eigene, sondern auch die Bemessungsgrundlage für Einkommen- und Körperschaftsteuer. Wird die Bemessungsgrundlage verbreitert, erhöht sich die Gewerbesteuerbelastung. da der von den Gemeinden festzusetzende Hebesatz nicht automatisch sinkt. Im Steuersenkungsgesetz wurde eine anteilige Verrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuerschuld mit der Einkommensteuer leider nur für Personen, Gesellschaften und Einzelunternehmen erreicht. Die Gemeinden sind nicht in der Lage, solche durch den Bundesgesetzgeber verursachten Steuerausfälle durch Erhöhung der Hebesätze zu kompensieren. Darüber hinaus ist es unwirtschaftlich, dass der Gesetzgeber den Unternehmen die aufwendige Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer zumutet, wenn er die Belastung sofort wieder neutralisiert. Hinzu kommt, dass aufgrund der Freibeträge nur noch 10 Prozent der Gewerbebetriebe zur Gewerbesteuer herangezogen werden, nur 3 Prozent aller Gewerbebetriebe erwirtschaften zwei Drittel des gesamten Gewerbesteueraufkommens. Damit steht fest: Die Gewerbesteuer belastet als Sondersteuer für Unternehmen Arbeitsplätze und Investitionen. Sie verkompliziert das Steuerrecht und ist als unkalkulierbare Finanzquelle eine latente Existenzbedrohung für die Kommunen.
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