Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker
Hamburg e. V.

 

 

 

 

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Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen

(Beschluss der XVIII. Bundesdelegiertenversammlung der V.L.K. am 28. und 29. September 2001 in Berlin)

 

 

 

Zentrales Anliegen liberaler Politik ist die Forderung nach mehr persönlicher Freiheit für den Bürger und nach weniger Staat, weniger Reglementierung und weniger Bürokratie. Dies gilt insbesondere auch für die Kommunalpolitik.

Das Eindringen der öffentlichen Hand in immer weitere Bereiche wirtschaftlichen Handelns führt zu einer spürbaren Vernachlässigung der originären Verwaltungsaufgaben, bläht die Verwaltungsstrukturen unnötig auf und schafft vielfach staatlich subventionierte Konkurrenz gegenüber mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern.

In einer sozialen Marktwirtschaft gebührt grundsätzlich privater Initiative und privatem Eigentum Vorrang vor staatlicher Zuständigkeit und staatlichem Eigentum. Die Konzentration der öffentlichen Hand auf ihre originären Verwaltungsaufgaben erhöht die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und schafft solide Rahmenbedingungen für einen leistungsfähigen Mittelstand.

Die allgemeine kommunale Haushaltslage zwingt viele Städte und Gemeinden dazu, Wege zur Kosteneinsparung zu finden.

Die Privatisierung kommunaler Dienstleistungen ist ein ordnungspolitisches Gebot und auf einem durch Wettbewerb geprägten Markt geeignet, zu Haushaltsentlastungen zu führen. Dies ist der weiteren Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und der finanziellen Entlastung der Bürger förderlich. Denn in vielen Fällen hat sich gezeigt, dass vormals öffentliche Dienstleistungen und Einrichtungen unter privater Verantwortung flexibler erbracht und betrieben werden konnten.

Die Gemeinden sollten sich nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn die Versorgung der Bürger qualitativ besser und/oder kostengünstiger als durch Privatunternehmer möglich ist.

Eine Privatisierung ist vorzunehmen, wenn

- durch die Privatisierung eine finanzielle Entlastung für den Bürger oder die öffentlichen Haushalte eintritt oder zumindest die Leistung zu gleichen Kosten erbracht wird,

- der bisherige Benutzungsanspruch aller Bürger auch hinsichtlich der Leistung qualitativ und auf Dauer gewährleistet ist.

- die Leistung durch den Privaten zu angemessenen, dem Bürger zumutbaren Entgelten sichergestellt ist,

- das übernehmende private Unternehmen nicht eine Monopolstellung erhält, so dass der Wettbewerb auf Dauer gesichert ist,

- grundlegende Änderungen für die betroffenen Arbeitnehmer weitgehend sozialverträglich gestaltet werden.

In den Fällen, in denen eine Privatisierung von Aufgaben zumeist unwirtschaftlich erscheint, sind Funktionsbereiche der Verwaltung oder Betriebsteile soweit auszugliedern, dass höchstens 51 Prozent der Gesellschaftsanteile für eine Kommune erhalten bleiben, sofern gesetzliche Grundlagen eine weitergehende Veräußerung der Aufgaben nicht zulassen.

Das darf jedoch nicht zu schwindender Transparenz im Bereich der Ausgaben- und Kostendisziplin sowie zu Wettbewerbsverzerrungen und Wettbewerbsnachteilen mittelständischer Unternehmen führen.

Die Scheinprivatisierung mit einer einhundertprozentigen Untersetzung von öffentlichen Aufträgen, wie sie teilweise insbesondere von den Ländern praktiziert wird, steht dieser Forderung konträr gegenüber.

Liberale Kommunalpolitiker setzen sich dafür ein, dass der Übertragung öffentlicher Aufgaben auf gemeinnützige Einrichtungen Vorrang vor der Bildung von Eigengesellschaften eingeräumt wird, bei denen zwar durch privatrechtliche Organisationsformen eine stärkere Flexibilität in der Aufgabenerfüllung, nicht aber Einsparungen erzielt werden.

Grundsatz muss bei allen Überlegungen das Prinzip der Subsidiarität sein, wonach die Kommune nur die Angelegenheiten erledigen soll, die die Bürger nicht selbst erledigen können. Nur so wird eine bürgerschaftliche Erneuerung des Kommunalen Gemeinwesens ermöglicht werden und die Abgrenzung von öffentlicher Aufgabe zu privatwirtschaftlicher Betätigung gelingen.