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Vereinigung Liberaler
Kommunalpolitiker |
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Abschaffung der staatlichen und kommunalen Bauämter (Beschluss der XXII. Bundesdelegiertenversammlung der VLK am 29. und 30. September 2006 in Braunschweig)
Die Aufgaben der kommunalen Bauämter sollen sich auf die Aufgaben der Vergabe- und Projektkontrolle konzentrieren. Planungsaufgaben sind nur in den Bauämtern durchzuführen, wenn die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zur Vergabe an Private ausdrücklich nachgewiesen ist. Bauleistungen sind regelmäßig an Private zu vergeben. Im Bereich der Bauordnungen wird das Modell Bayern / Hessen / Nordrhein-Westfalen unterstützt, wonach Kleinbauvorhaben (Einfamilienhäuser bzw. Zweifamilienhäuser) in Baugebieten mit Bebauungsplan nur angezeigt, aber nicht mehr genehmigt werden müssen. Ziel sollte es sein, die Aufgaben der Bauordnungsämter auf die ordnungspolitischen und baupolizeilichen Aufgaben zu konzentrieren.
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