Public Private Partnership – Öffentliche Hand und
Privatwirtschaft zum Wohle des Bürgers
(Beschluss des VLK Bundesvorstandes und des Kommunalpolitischen
Beirates auf der Klausursitzung der VLK am 17. und 18. November
2006 in Ettlingen zur Nachbereitung der Diskussionen auf der XII.
Bundesdelegiertenversammlung in Braunschweig)
In Deutschland gibt es immer noch sehr viel Verwirrung um die
Verwendung des Begriffes Public Private Partnership und die
Vertragsmodelle. Eine klare und einheitliche Definition der verschiedenen
PPP-Modelle und ein Leitfaden für Verfahrensabläufe sind
Grundvoraussetzung für wachsende Akzeptanz und einen erfolgreichen Einsatz
von PPP.
Public Private Partnership - PPP - steht für die partnerschaftliche
Lösung öffentlicher Aufgaben. Es bezeichnet das partnerschaftliche
Zusammenwirken von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft mit dem Ziel
einer besseren wirtschaftlichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben als
bisher. PPP umfasst die Kooperation von öffentlicher Hand und privater
Wirtschaft bei der Planung, der Erstellung, der Finanzierung, dem
Betreiben oder der Verwertung von bislang staatlich erbrachten
öffentlichen Aufgaben.
Die VLK hat in sieben Thesen die wesentlichen Faktoren identifiziert,
die eine erfolgreiche Umsetzung von Public Private Partnership-Modellen
ermöglichen.
1. Eine echte Partnerschaft schafft Mehrwert
Die angespannte Finanzlage der öffentlichen Haushalte führt zu
erheblichen Einschränkungen der Investitionstätigkeiten der Kommunen. Dies
zwingt die Kommunen verstärkt dazu, Alternativen zur herkömmlichen
Finanzierung zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu finden. Dazu gehören
Überlegungen, welche privaten Rechtsformen für die Erledigung öffentlicher
Aufgaben in Betracht kommen. Im Sinne einer echten Partnerschaft müssen
sie für beiden Seiten einen Mehrwert generieren.
Unabhängig davon, dass grundsätzlich eine vollständige Privatisierung
öffentlicher Dienstleistungen anzustreben ist, bietet PPP die Möglichkeit,
kommunale Aufgaben wirtschaftlich und partnerschaftlich zeitgerecht zu
bewältigen. Kern jeder Public Private Partnership ist die gemeinsame
Verantwortung von Unternehmen, Staat und Bürgern für eine positive
gesellschaftliche Entwicklung.
PPP sollte dort als gängiges Instrument zur Realisierung von dem
Gemeinwohl dienenden Aufgaben angewandt werden, wo eine völlige
Aufgabenprivatisierung unmöglich und hoheitliches Handeln unmittelbar
nicht gefordert ist. Ziel muss es sein, eine dauerhafte und in
beiderseitigem Vorteil liegende, dem Gemeinwohl dienende Kooperation
zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft anzustreben.
2. Unterschiedliche Stärken der Partner
nutzen
Public Private Partnership bietet die Möglichkeit, privates Know-how
und Kapital, aber auch marktwirtschaftliche Effizienzvorteile für die
wirtschaftliche Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu gewinnen. Jeder Partner
soll seine spezifischen Stärken einbringen und sich in den anderen
Bereichen auf die Stärken des Partners verlassen.
3. Partnerschaftliches Miteinander schafft
Vorteile für alle Beteiligten
Entscheidend für den Erfolg von Public Private Partnership ist ein
Miteinander zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft, das
partnerschaftlich gestaltet wird. Im vertrauensvollen und
gleichberechtigten Handeln liegt der Erfolg von PPP. Die zu bewältigenden
Aufgaben müssen gemeinsam analysiert und entsprechend der
Leistungsfähigkeit und Stärken der Partner untereinander aufgeteilt
werden. Dabei sollte sich der öffentliche Partner mehr als bisher auf
seine hoheitlichen Kernaufgaben konzentrieren, um diese auch zukünftig
noch verlässlich erfüllen zu können. Der private Partner hingegen sollte
alle die operativen Aufgaben übernehmen, wenn sie vor allem in
marktwirtschaftlichen Strukturen wirtschaftlicher durchgeführt werden
können als in staatlichen.
4. Effizienz- und Innovationsgewinn auf
unterschiedlichen Ebenen erzielen
Der private Partner ist im Rahmen seiner Tätigkeit grundsätzlich auf
Gewinnerzielung angewiesen. Die Betriebsabläufe sind dementsprechend auf
höchstmögliche Effizienz angelegt. Dies kann und sollte sich die
öffentliche Hand zunutze machen. Das Gewinn-Motiv der beteiligten
Privatunternehmen ist deshalb von der öffentlichen Hand anzuerkennen. Die
Schaffung von verbesserten Anreizstrukturen für private Unternehmer könnte
die Lebenszykluskosten durch den Einsatz innovativer und kreativer
Lösungen reduzieren. Für alle Beteiligten einer Public Private Partnership
bringt das einen zusätzlichen Nutzen, den ein einzelner der beteiligten
Partner nicht schaffen könnte.
5. Der sachliche Anwendungsbereich von PPP muss
deutlich ausgedehnt werden
Public Private Partnership ist derzeit vor allem im Bereich des
öffentlichen Hoch- und Tiefbaus verbreitet. Bislang spielen private
Investitionen in Schulen, Hochschulen und vorschulischen Einrichtungen in
Deutschland nur eine untergeordnete Rolle. Aber auch hier kann Public
Private Partnership einen wesentlichen Beitrag leisten, das Bildungssystem
und die Bildungsqualität zu verbessern.
Ob sich eine Aufgabe der öffentlichen Hand überhaupt für eine
PPP-Lösung eignet bzw. wirtschaftlich vorteilhaft für die öffentliche
Verwaltung ist, sollte einer Einzelfallprüfung mit genau
herausgearbeiteten Kriterien unterworfen sein. Die PPP-Lösung muss für
alle Beteiligten attraktiv sein: für den Betreiber, den Nutzer und den
Steuerzahler, für private Investoren ebenso wie für die Politik und die
Verwaltung.
Dort, wo vollständige Privatisierung nicht möglich ist, sollte stets
nach anderen Formen der Einbindung Privater in die öffentliche
Aufgabenerstellung gesucht werden.
6. Konflikte und Risiken durch vertragliche
Regelungen managen / gestalten
Jedes Public Private Partnership Projekt ist nur so gut, wie sein
Vertrag. Die Vertragsbedingungen eines PPP-Projekts sollten so gestaltet
sein, dass sie sowohl die Interessen des öffentlichen Auftraggebers als
auch des privaten Investors berücksichtigen. Neben der Gewährung von
ausreichend Freiräumen für die privaten Unternehmen sind genau definierte
Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen der vertraglichen
Leistung auf kommunaler Ebene zu schaffen.
7. Bessere rechtliche Rahmenbedingungen für PPP
schaffen
Liberale Kommunalpolitik setzt sich seit jeher dafür ein, dass
mittelständische Unternehmen eine echte Chance auf die private
Partnerschaft bei der Übertragung von öffentlichen Aufgaben auf private
Unternehmen erhalten. Im Rahmen von PPP-Lösungen müssen einerseits die
Rahmenbedingungen für die Beteiligung von Mittelständlern verbessert
werden. Dazu gehört beispielsweise, Bietergemeinschaften unter gleichen
Voraussetzungen zum Wettbewerb zuzulassen wie Einzelunternehmen.
Andererseits müssen auch kleinere Projekte auf ihre PPP-Tauglichkeit hin
untersucht werden. Damit können regionale kleinere und mittelständische
Unternehmen in PPP-Projekte eingebunden werden.
Das von allen Fraktionen im Deutschen Bundestag getragene Gesetz zur
Beschleunigung der Umsetzung von Public Private Partnership vom 8.
September 2005 hat bereits Hemmnisse im Vergabe-, Gebühren-, Haushalts-,
Steuer- und Investmentrechts beseitigt. Die VLK hält jedoch Ergänzungen
unter haushalts- und haftungsrechtlichem Aspekt für notwendig. Der von der
FDP-Bundestagsfraktion eingebrachte Antrag "Privatisierung und
öffentlich-private Partnerschaften" (BD 15 / 2601) wird von der VLK
unterstützt.
PPP steht am Anfang der Entwicklung. Das Potenzial ist derzeit noch
nicht einschätzbar. Unbestreitbar jedoch ist: PPP ist nur ein
Instrument zur Erfüllung staatlicher und kommunaler Aufgaben neben
anderen. Es dient nicht einer Freistellung der öffentlichen Hand von der
finanziellen Verpflichtung für ihre Aufgaben.
Dabei ist darauf zu achten, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit
zukünftiger Generationen erhalten bleibt. PPP darf nur dann gewählt
werden, wenn es sich in einem Wirtschaftlichkeitsvergleich als
effizientestes Instrument erweist.
Die VLK befürwortet grundsätzlich das Konzept von Public Private
Partnership.
|