Vereinigung Liberaler
Kommunalpolitiker Hamburg e. V. |
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Mittelstands- und Existenzgründerfonds (Beschluss der XIX.
Bundesdelegiertenversammlung der V.L.K.
Mittelstand, Kleingewerbetreibende und Existenzgründer haben immer größere Probleme, ausreichend Kapital zu vertretbaren Bedingungen zu erhalten. Damit wächst die Gefahr, dass große und arbeitsplatzintensive Bereiche unserer Wirtschaft in immer größere Schwierigkeiten geraten, auch gute und überzeugende Geschäftsvorhaben realisieren zu können. Die von den Banken im Hinblick auf Basel II verschärften Grundsätze bei Kreditvergaben, die unübersichtliche Situation bei den vielfältigen, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Eigenkapital- und Existenzgründerprogrammen ermutigen nicht dazu, Unternehmer zu werden oder zu bleiben. Die VLK fordert daher die Gründung eines nationalen Mittelstands- und Existenzgründerfonds. Damit soll ein deutliches Zeichen der Ermutigung für Existenzgründung, Erweiterung und Fortführung kleiner und mittlerer Unternehmen in unserem Land gegeben werden. Eckpunkte eines solchen Fonds können sein: - Zusammenführung vergleichbarer Programme des Bundes und der Länder in den Fonds , - klare mit geringer Bürokratie versehene Antrags- und Vergabebedingungen, - zeitliche Befristung der Eigenkapitalhilfen und Rückführung der Mittel in den Fonds, - Anbindung des Fonds an die KfW und Abwicklung über die KfW oder ein Kreditinstitut des Vertrauens, - Dotierung des Fonds durch einmalige Beiträge des Bundes, der Länder, der Kommunen und – in den Förderungsgebieten – der EU zum Beispiel durch einmalige Zuführung eines Prozentpunktes des Umsatzsteueraufkommens, - Steuerbegünstigung, ggfls. zeitlich befristet, für Einzahlungen Dritter (zum Beispiel Banken, Stiftungen, Unternehmen) in den Fonds. Mit einem solchen nationalen Mittelstands- und Existenzgründerfonds soll ein deutliches Zeichen für eine umfassende Initiative zugunsten des Mittelstands, der dringend ausreichend Kapital zu vertretbaren Bedingungen benötigt, auf den Weg gebracht werden.
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