Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker
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Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung im Verfassungsentwurf der Europäischen Union 

(Beschluss der XIX. Bundesdelegiertenversammlung der V.L.K. 
vom 26. / 27. September 2003 in Güstrow) 

 

 

 

Auf der X. Delegiertenversammlung der VLK am 25. / 26. September 1992 in Speyer und auf der XVIII. Delegiertenversammlung am 28. / 29. September 2001 in Berlin wurden Beschlüsse zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung in der EU gefasst.

Für die Kommunen in Deutschland kommt es darauf an, ihnen eine starke Position in einer EU-Verfassung zu sichern. Städte, Landkreise und Gemeinden sind zu fast 70 % von der europäischen Gesetzgebung entweder direkt in ihren kommunalen Aufgabenbereichen betroffen oder setzen zumindest europäisches Recht vor Ort um.

Der Europäische Konvent hat am 13. Juni 2003 seinen Entwurf eines Verfassungsvertrages für die EU vorgelegt. In einem rund 16 Monate dauernden Beratungsprozess hat sich der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) nachdrücklich und erfolgreich für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung eingesetzt und mit seinen Forderungen überwiegend Unterstützung gefunden.

Zum ersten Mal in der Geschichte der EU wird im Verfassungsentwurf ausdrücklich die „lokale und regionale Selbstverwaltung" respektiert. In Artikel 5 des ersten Kapitels heißt es:

„Die Union achtet die nationale Identität ihrer Mitgliedsstaaten, die in deren grundlegender politischer und verfassungsrechtlicher Struktur einschließlich der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt!"

Der Artikel 9 stärkt jetzt zusätzlich die Bedeutung der aus dem Vertrag von Maastricht übernommenen beiden Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Sie sind künftig die wichtigsten Konturen zur Abwehr eines denkbaren Zentralismus der EU und der schon in der Vergangenheit auffälligen Neigung zur Perfektion von Richtlinien und Verordnungen und der Ausuferung der EU-Bürokratie.

Die im Entwurf für einen Verfassungsvertrag für die EU in Artikel 5 festgesetzte Respektierung der kommunalen Selbstverwaltung wird nachdrücklich begrüßt und unterstützt. Nach dem Subsidiaritätsprinzip muss Europa von unten nach oben gebaut werden, mit dem Vorrang für die jeweils kleinere Einheit.

Die Aufnahme des Ausschusses der Regionen (AdR, früher Artikel 198 a bis c der Maastrichter Verträge) in der Verfassung in Artikel 31 wird als eine wesentliche Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bewertet. Das gilt auch für das eigene Klagerecht des AdR wegen Verletzung der Subsidiarität.

Die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag, die Fraktionen der FDP in den Ländern und der Bundesvorstand der FDP werden aufgefordert diese Positionen nachhaltig zu unterstützen.

Die „Grundsätze der FDP für eine Europäische Verfassung in Freiheit" werden von der VLK mitgetragen. Das Subsidiaritätsprinzip muss gestärkt werden. Das bedeutet, dass immer die Ebene handelt, die für die Lösung eines Problems die am besten Geeignete ist. Nicht alle Kompetenzen, die die EU heute hat, sind wirklich notwendig. Mehr Freiraum und weniger bürokratische Reglementierungen schaffen Bürgernähe, Transparenz und Eigenverantwortung.